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Zulassung
Die Klinik Dr. Baumstark ist als Rehabilitations-, AHB- und Vorsorgeklinik auf
innere und orthopädische Erkrankungen spezialisiert. Seit vielen Jahren werden besonders Stoffwechsel- und gastroenterologische Krankheiten sowie psychovegetative Syndrome erfolgreich behandelt.
Unser Haus ist mit Genehmigung der BfA auch für die Durchführung von ambulant / teilstationären Reha-Verfahren sowie für die Durchführung von Anschluß-Heilbehandlungsmaßnahmen (AHB) zugelassen. Unsere AHB-Zulassung gilt für
die BfA-Indikationen 4 und 10a.
Unsere Klinik besitzt die Erlaubnis zum Betrieb einer Privatkrankenanstalt nach §§ 30 / 155 der Gewerbeverordnung. Bad Homburg ist in der Anlage zu den Beihilfegrundsätzen als zugelassener Badeort aufgeführt. Unser Haus ist damit beihilfefähig.
Die Klinik Dr. Baumstark ist eine Einrichtung im Sinne des § 107 Abs. 2 SGB V. Mit den Krankenkassenverbänden in Hessen gilt ein Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 3 SGB V. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können damit Leistungen zur Vorsorge (§ 23 Abs. 3 SGB V) und zur Rehabilitation (§ 40 SGB V) in unserer Klinik erhalten.
In unserem Hause werden überwiegend stationäre Heilmaßnahmen durchgeführt. Belegungs- bzw. Kostenträger sind die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), alle gesetzlichen Krankenkassen sowie Beihilfestellen und private Krankenversicherungen.
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